Die Politik hat heute einen großen Einfluss auf unser Gesundheitssystem. Praxisgebühr, Festzuschuss, Regelversorgung, Bonusheft, Zahnzusatzversicherungen, Gesundheitssystem, Zuzahlung, all diese Schlagworte findet man fast täglich in der aktuellen Presse. Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie ausführlich zu gesundheitspolitischen Themen im Bereich der Zahnmedizin.
Jeder Achte arbeitet heute bereits im Gesundheitswesen. Tendenz steigend, denn die demographische Entwicklung in Deutschland und der medizinisch-technische Fortschritt, ganz besonders aber das wachsende Gesundheitsbewusstsein in der Bevölkerung erhöhen einerseits die Nachfrage nach herkömmlichen Dienstleistungen, andererseits nach Produkten und Angeboten des zweiten Gesundheitsmarktes.
Bestimmte Aufwendungen bei Krankheit können steuerlich einkommensmindernd berücksichtigt werden. Dazu gehört auch der Eigenanteil bei der Zahnbehandlung. Zahnbehandlungskosten wie z.B. für Zahnfüllungen, Kronen, Brücken, Zahnprothesen oder eine kieferorthopädische Behandlung können als außergewöhnliche Belastung angesehen werden und sollten auf der Lohn- oder Einkommenssteuererklärung mit angegeben werden. Wie groß die Steuerersparnis ausfällt, ist allerdings individuell sehr unterschiedlich.
Ob Krone, Brücke oder Prothese – wenn Zahnersatz notwendig wird, sind ganz unterschiedliche Varianten möglich. Der Gesetzgeber sieht eine so genannte Regelversorgung vor. Nach eingehender Untersuchung und Beratung erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan, der den Befund, die entsprechende Regelversorgung, die tatsächliche Therapieplanung, das geplante Material, das Honorar des Zahnarztes sowie die Laborkosten aufschlüsselt. Dieser muss bei der Krankenkasse eingereicht und genehmigt werden. Alle über den Festzuschuss hinausgehenden Kosten trägt der Patient selbst.
Wer außerhalb der Sprechstunden krank wird und nicht bis zur Öffnung der Arztpraxis am nächsten Morgen warten kann, erreichtden ärztlichen Notdienst unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116 117. Die Nummer ist kostenlos, auch wenn man vom Mobiltelefon aus anruft.
Das Oberlandesgericht in Frankfurt hat in einem rechtskräftigen Urteil vom 1. März 2012 entschieden, dass Zahnreinigungen mittels Air-Flow-Verfahren sowie das Bleaching von Zähnen nur beim Zahnarzt durchgeführt werden darf.
Wissenschaftler sehen seit langem einen Zusammenhang von Entzündungen des Zahnhalteapparates und lebensbedrohlichen Ereignissen wie Herzinfarkt und Schlaganfall. Eine Wechselbeziehung scheint auch zwischen der Zuckerkrankheit und der Parodontitis zu bestehen. Doch bei den Menschen in Deutschland ist der Zusammenhang zwischen schlechten Zähnen und chronischen Erkrankungen weithin unbekannt.
Wirtschafts- und Finanzkrisen verändern das Konsumverhalten der Menschen in Deutschland. Wie wirkt sich die Finanzkrise auf den Gesundheitsbereich aus? Sogenannte Kann-Leistungen, z. B. beim Zahnarzt hochwertige Implantate, werden von den Patienten zeitlich eher auf später verschoben und die Regelversorgung bevorzugt.
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